Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.
Auftrag: das Humanitäre Völkerrecht

Ansprechpartner
HerrSteffen Schassberger
Telefon 07141 121-201
Telefax 07141 121-101
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