Jugendliche beim Basketball-Spielen.Foto: T. Maelsa / DRK e.V.

Jugendarbeit

In vielfältiger Weise kümmern wir uns auch um das Wohl der heranwachsenden Generation. An drei Ludwigsburger Schulen sind unsere Schulsozialarbeiterinnen im Einsatz.

Wir bieten aber auch für Jugendliche, die schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind spezielle Kurse an. Auf richterliche Weisung werden hier Jugendliche betreut, um mit ihnen den Weg in ein gewaltfreies Leben und die Integration in die Gesellschaft zu finden.

Schulsozialarbeit Hirschbergschule

Grundschule (Klasse 1 – 4):
besetzt mit einer Sozialpädagogin mit 50% Stellenumfang, Dienstag – Donnerstag

Werkrealschule (Klasse 5 – 10):
besetzt mit einem Sozialpädagogen mit 100%  Stellenumfang, Montag – Freitag

Der Arbeitsschwerpunkt beinhaltet:

  • Einzelfallhilfe und Beratung von Schülern und ihren Eltern (bei Bedarf Vermittlung an Fachdienste)
  • Angebote in Klassen (Soziales Training)
  • Netzwerkarbeit mit Kooperationspartnern im Stadtteil
  • Beratung der Schulleitung und der Lehrkräfte
  • Schulartübergreifende Soziale Gruppenarbeit (10 SchülerInnen aus Klasse 4 und 5)

Zusätzlich bietet die Schulsozialarbeit an der Grundschule auf Wunsch einen Klassenrat an, um die SchülerInnen bei der selbstständigen Konfliktlösung zu fördern.

An der Werkrealschule betreut der Schulsozialarbeiter die SchülerInnen im offenen Schülertreff Confetti in der Mittagspause.

Die Schulsozialarbeit an der Justinus- Kerner- Schule Ludwigsburg

Die Schulsozialarbeit ist eng mit der Justinus-Kerner-Schule verzahnt und aus dem Schulalltag nicht mehr wegzudenken. Das mit einer Kollegin eines befreundeten Verbandes paritätisch besetzte Team hat einen Stellenumfang von 150%.  Dies versetzt uns in die Lage, zeitnah und effizient auf Problemlagen reagieren zu können und Veränderungen herbeizuführen. Wir sind ausgebildete Fachkräfte mit einer eigenständigen und unparteiischen Rolle. In unserem freiwilligen und vertraulichen Angebot setzen wir auf Stärken und suchen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern nach Lösungen.

Unsere Begleitung und Unterstützung zeigt sich vielfältig:

  • Präsenz in der Schule:
    Wir sind Ansprechpartner für kleine und große Sorgen, wir beraten, unterstützen und vermitteln bei Konflikten und Schwierigkeiten mit MitschülerInnen und Lehrern und Lehrerinnen.
  • Kollegiale Beratung für LehrerInnen:
    Wir beraten, unterstützen und vermitteln bei Schwierigkeiten im Umgang mit einzelnen SchülerInnen, in schwierigen Situationen im Klassenverband und mit einzelnen Jugendlichen.
  • Ansprechpartner für Eltern:
    Wir beraten Eltern in erzieherischen Fragen und vermitteln an weiterführende Beratungsstellen.
  • Erlebnispädagogische Tage mit einzelnen Klassen:
    Wir stärken den guten Umgang miteinander und fördern außerhalb der Schule die Klassenatmosphäre, so dass gemeinsame Arbeit im Unterricht gelingen kann.
  • Klassenrat:
    Wir führen mit den KlassenlehrerInnen in der 5. Klasse den Klassenrat ein und begleiten ihn in die 7. Klasse. Hier lernen die SchülerInnen eigenverantwortlich und demokratisch mit den Wünschen, Zielen und Möglichkeiten ihrer Klasse und ihrer Schule umzugehen.
  • Sozialtraining:
    In den sechsten Klassen führen wir ein Sozialtraining durch. Das Training unterteilt sich in verschiedene Schwerpunkte. Diese sind Teambildung und Teamarbeit, Eigen- und Fremdwahrnehmung und das Thema Vertrauen.  
  • Mensa am Berliner Platz:
    Hier sind wir in der Mittagspause präsent und für SchülerInnen  ansprechbar.
  • AG's
    Eine AG wird für das Schuljahr 2021/2022 geplant.
  • Enge Zusammenarbeit mit der Schulleitung:
    Wir treffen uns regelmäßig mit der Schulleitung, tauschen uns aus, entwickeln Strategien und setzen gemeinsame Ziele.

Und natürlich haben wir stets ein offenes Ohr für Lehrerkollegium, Schülerschaft und Eltern der Justinus-Kerner-Schule!

Kontakt Schulsozialarbeit

Janina Müller
Telefon 07141 9104230
Handy 0170 5436681
j.mueller(at)drk-ludwigsburg(dot)de

Ambulante Maßnahmen für straffällige Jugendliche

Ambulante Maßnahmen nach dem JGG

Im Rahmen der Ambulanten Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 10 JGG) bietet das DRK seit 1985 Soziale Trainingskurse (STK) und Betreuungsweisungen (BTW) an. Die Zielgruppe sind mehrfach straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren aus dem gesamten Landkreis. Beide Maßnahmen sind jugendrichterliche Weisungen und die Teilnahme ist verpflichtend. Bei Nichterfüllung folgen i.d.R. sanktionierende Maßnahmen nach dem JGG. Allgemein haben die Maßnahmen nach §10 JGG einen erzieherischen Charakter. Sie sollen die Jugendlichen und Heranwachsenden in ihrer Entwicklung unterstützen, die Erziehung fördern und weitere Straftaten verhindern.

Die allgemeinen Zielsetzungen sind:
• Vermeidung von freiheitsentziehenden Rechtsfolgen (Jugendarrest, Jugendstrafe)
• Förderung des Sozialverhaltens sowie der Persönlichkeitsentwicklung
• Stärkung des Selbstwertgefühls
• Ressourcenorientierte und realistische Zielperspektive entwickeln
• Intensive und konfrontative Auseinandersetzung und Aufarbeitung der Straftat

Sozialer Trainingskurs (STK)

Der Soziale Trainingskurs (STK) nach § 10 Abs. 6 JGG ist ein wöchentliches gruppenpädagogisches Angebot. Die Methode orientiert sich am lerntheoretischen Verhaltenstraining nach Bandura und an den Ansätzen der Konfrontativen Pädagogik. Die Kurse sind geschlechtsspezifisch. Die Dauer und der Inhalt richten sich nach der Teilnehmerzahl (ca. 8-12) sowie nach den Täterprofilen. In der Regel sind dies GewalttäterInnen. Weitere Sonderkurse (Sachbeschädigung, Internetkriminalität, Diebstahl, Bandenkriminalität) werden auf Anfrage angeboten.

Zentrale Inhalte des STK sind:
• Individuelles Vor- und Nachgespräch
• Biografiearbeit
• Detaillierte Tataufarbeitung unter Einbeziehung der Anklageschrift und Urteil
• Herstellung von Opferempathie
• Aufbrechen von Neutralisierungstechniken

Betreuungsweisung

Die Betreuungsweisung (BTW)  nach § 10 Abs. 5 JGG ist eine individuelle Einzelbetreuung über 6 oder 12 Monate. Die Ansatzpunkte der BTW sind dabei sowohl die Lebenswelt des Jugendlichen, als auch gerichtliche Auflagen.

Wiederkehrende und zentrale Themen sind:
• Schule/ Schulabschluss
• Arbeit/ Ausbildung
• Familie
• Wohnen/ Unterkunft
• Lebensunterhalt/ Schulden
• Freizeitgestaltung
• Erfüllung der gerichtlichen Auflagen
• Elternarbeit

Im Mittelpunkt steht demnach der junge Mensch mit all seinen Fragen, Wünschen, Zielen und Problemen. Gefordert wird eine verlässliche und aktive Mitarbeit.