Ambulante Maßnahmen für straffällige Jugendliche PDF Drucken E-Mail

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Jugendgerichte haben die Möglichkeit neben Jugendstrafe und Zuchtmitteln auch Weisungen zu verhängen. Nach § 10 JGG können Jugendliche unter anderem zur Teilnahme an einem Sozialen Trainingskurs oder einer Betreuungsweisung unterstellt werden. Beide Maßnahmen bietet der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes in Ludwigsburg an.

Soziale Trainingskurse (STK)

Der Soziale Trainingskurs ist eine Gruppenarbeit mit dem Ziel, gesellschaftlich akzeptierte Konfliktlösungsstrategien zu lernen und zu üben.
Kursdauer: ca. 12 Wochen, bei einem wöchentlichen Gruppentreffen


Derzeit sind die STK am „Anti-Gewalt-Training“ orientiert.

In Planung sind weitere Module zu Eigentumsdelikten, Verstößen gegen das BtmG und Verstößen gegen die StVO.