| Nulltariffahrten für Behinderte |
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Individueller Fahrdienst für Behinderte im Landkreis Ludwigsburg
Richtlinien für den Fahrdienst: Ziel des individuellen Fahrdienstes für Behinderte ist es, behinderten Menschen in unserem Landkreis die Möglichkeit zu bieten, am öffentlichen Leben in unserer Gesellschaft teilzunehmen, Verwandte und Bekannte zu besuchen, Besorgungen selbst zu erledigen etc. Für Fahrten von Behinderten im Rahmen des Individuellen Fahrdienstes (Nulltarif) mit Spezialfahrzeugen der Mobilen Sozialen Dienste des DRK Kreisverbandes Ludwigsburg e.V. gelten folgende Richtlinien: Fahrtzusagen werden im Rahmen der Möglichkeiten gegeben. Ein Anspruch auf Beförderung sowie Beförderung zu festen Zeiten besteht nicht.
Der Fahrdienst erstreckt sich auf Fahrten im Landkreis Ludwigsburg. Die Fahrten innerhalb dieser Gebiete sind kostenlos. Darüber hinausgehende Fahrten müssen vom Abfahrtsort bis zum Zielort einschließlich An‐ und Abfahrt mit dem jeweils gültigen Kilometersatz in Rechnung gestellt werden. Berechtigter Personenkreis Berechtigt sind Schwerbehinderte mit Wohnsitz im Landkreis Ludwigsburg, die an einen Rollstuhl gebunden sind und nicht gleichzeitig über ein eigenes, steuerlich begünstigtes oder finanziell bezuschusstes Fahrzeug verfügen. Berechtigt sind auch alle anderen Schwerbehinderten mit Wohnsitz im Landkreis Ludwigsburg, die über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Aufdruck aG außerordentlich gehbehindert H hilflos Bl blind B Begleitung erforderlich (nur in Verbindung mit einem der obigen Aufdrucke) verfügen, sofern sie wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können oder am Zielort auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Nicht berechtigt sind Heimbewohner, sowie Personen mit regelmäßig wiederkehrenden Fahrten, wie z.B. zur Arbeitsstätte, zu medizinischen Behandlungsterminen oder wöchentlichen/monatlichen mehrmals stattfindenden Veranstaltungen und Kursen. Fahrten zur ambulanten und stationären Behandlung können nicht im Rahmen des kostenlosen Fahrdienstes durchgeführt werden.
Der Fahrdienst steht wie folgt zur Verfügung: An Werktagen: von 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr jeweils 2 Fahrzeuge bzw. 8.30 Uhr bis 23.30 Uhr An Wochenenden und Feiertagen: von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr jeweils 2 Fahrzeuge von 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr jeweils 1 Fahrzeug Fahrtanmeldungen nimmt an Werktagen zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr das Büro der Mobilen Sozialen Dienste telefonisch unter der Tel.‐Nr. 07141 / 120‐ 222 entgegen. (oder per Fax: 120‐238)
Eine Begleitperson des Behinderten kann unentgeltlich mitbefördert werden. Zusätzlich besteht für den Behinderten die Möglichkeit, nach vorheriger Anmeldung von einem Mitarbeiter der Mobilen Sozialen Dienste auf der Fahrt begleitet zu werden. Je angefangene Stunde müssen dafür z.Zt. € 12,‐ in Rechnung gestellt werden.
Dankenswerterweise wird dieser Dienst seit 1985 durch einen Zuschuss des Landkreises Ludwigsburg ermöglicht. Hier können Sie die notwendigen Formulare downloaden: Richtlinien für Nulltariffahrten |






