Nulltariffahrten für Behinderte PDF Drucken E-Mail

 

Individueller Fahrdienst für

Behinderte im Landkreis Ludwigsburg

 

Richtlinien für den Fahrdienst:

Ziel des individuellen Fahrdienstes für Behinderte ist es, behinderten Menschen

in unserem Landkreis die Möglichkeit zu bieten, am öffentlichen Leben in

unserer Gesellschaft teilzunehmen, Verwandte und Bekannte zu besuchen,

Besorgungen selbst zu erledigen etc.

Für Fahrten von Behinderten im Rahmen des Individuellen Fahrdienstes

(Nulltarif) mit Spezialfahrzeugen der Mobilen Sozialen Dienste des DRK

Kreisverbandes Ludwigsburg e.V. gelten folgende Richtlinien:

Fahrtzusagen werden im Rahmen der Möglichkeiten gegeben.

Ein Anspruch auf Beförderung sowie Beförderung zu festen

Zeiten besteht nicht.

 

 

Der Fahrdienst erstreckt sich auf Fahrten im Landkreis

Ludwigsburg. Die Fahrten innerhalb dieser Gebiete sind kostenlos.

Darüber hinausgehende Fahrten müssen vom Abfahrtsort bis zum

Zielort einschließlich An‐ und Abfahrt mit dem jeweils gültigen

Kilometersatz in Rechnung gestellt werden.

Berechtigter Personenkreis

Berechtigt sind Schwerbehinderte mit Wohnsitz im Landkreis Ludwigsburg, die

an einen Rollstuhl gebunden sind und nicht gleichzeitig über ein eigenes,

steuerlich begünstigtes oder finanziell bezuschusstes Fahrzeug verfügen.

Berechtigt sind auch alle anderen Schwerbehinderten mit Wohnsitz

im Landkreis Ludwigsburg, die über einen Schwerbehindertenausweis

mit dem Aufdruck

aG außerordentlich gehbehindert

H hilflos

Bl blind

B Begleitung erforderlich (nur in Verbindung mit einem der obigen Aufdrucke)

verfügen, sofern sie wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine

öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können oder am Zielort auf

fremde Hilfe angewiesen sind.

 

Nicht berechtigt sind Heimbewohner, sowie Personen mit

regelmäßig wiederkehrenden Fahrten, wie z.B. zur

Arbeitsstätte, zu medizinischen Behandlungsterminen oder

wöchentlichen/monatlichen mehrmals stattfindenden

Veranstaltungen und Kursen. Fahrten zur ambulanten und

stationären Behandlung können nicht im Rahmen des

kostenlosen Fahrdienstes durchgeführt werden.

 

 

 

Der Fahrdienst steht wie folgt zur Verfügung:

An Werktagen:

von 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr jeweils 2 Fahrzeuge

bzw. 8.30 Uhr bis 23.30 Uhr

An Wochenenden und Feiertagen:

von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr jeweils 2 Fahrzeuge

von 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr

und von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr jeweils 1 Fahrzeug

Fahrtanmeldungen nimmt an Werktagen zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr das

Büro der Mobilen Sozialen Dienste telefonisch unter der Tel.‐Nr. 07141 / 120‐

222 entgegen. (oder per Fax: 120‐238)

 

Eine Begleitperson des Behinderten kann unentgeltlich mitbefördert werden.

Zusätzlich besteht für den Behinderten die Möglichkeit, nach vorheriger

Anmeldung von einem Mitarbeiter der Mobilen Sozialen Dienste auf der Fahrt

begleitet zu werden. Je angefangene Stunde müssen dafür z.Zt. € 12,‐ in Rechnung

gestellt werden.

 

Dankenswerterweise wird dieser Dienst seit 1985 durch einen Zuschuss des Landkreises

Ludwigsburg ermöglicht.

Hier können Sie die notwendigen Formulare downloaden:

Richtlinien für Nulltariffahrten

Fragebogen

Transporterklärung